Die Betriebsratswahl

Die Betriebsratswahl

August 26, 2025 Aus Von BRFUCHS

Der Wahlvorstand bei der Betriebsratswahl 2026: Wer darf mitmachen?

Wenn eine Betriebsratswahl ansteht, ist der Wahlvorstand das wichtigste Organ. Er erstellt die Wählerliste, organisiert die Wahl und achtet darauf, dass alles korrekt abläuft. Oft kursiert die Meinung, nur Betriebsratsmitglieder könnten Teil des Wahlvorstands sein. Das stimmt so nicht.


Gesetzliche Grundlage

Die Regeln finden sich in § 16 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):

  • Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus drei Mitgliedern.
  • Diese Mitglieder müssen wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs sein.
  • Eine Mitgliedschaft im Betriebsrat ist nicht vorgeschrieben.
  • Auch bei erstmaligen Wahlen oder wenn kein Betriebsrat existiert, wird der Wahlvorstand gewählt – und zwar durch die Belegschaft in einer Betriebsversammlung.

Was bedeutet das konkret?

  • Nicht nur Betriebsräte: Der Betriebsrat darf zwar eigene Mitglieder in den Wahlvorstand entsenden, aber er ist nicht darauf beschränkt. Auch Beschäftigte ohne Mandat kommen in Frage.
  • Breite Auswahl: Jeder Wahlberechtigte – egal ob aus Produktion, Verwaltung, Lager oder Kantine – kann Mitglied des Wahlvorstands werden.
  • Neutralität sichern: Gerade weil die Betriebsratswahl frei und unabhängig sein muss, ist es sinnvoll, wenn der Wahlvorstand nicht ausschließlich aus Betriebsratsmitgliedern besteht. Das stärkt das Vertrauen in die Wahl.
  • Praktische Erwägungen: Auch Arbeitnehmer mit organisatorischem Geschick, Erfahrung in Verwaltung oder schlicht Interesse am Ablauf sind geeignet, unabhängig davon, ob sie sich später selbst zur Wahl stellen.

Der Wahlvorstand ist kein exklusiver Zirkel des Betriebsrats. Nach dem Gesetz kann jede wahlberechtigte Person aus dem Betrieb Mitglied werden. Damit soll garantiert sein, dass die Wahl offen, transparent und demokratisch organisiert wird.

Für die kommende Betriebsratswahl im Frühjahr 2026 werden die Wahlvorstände bereits jetzt bestellt.

Interessierte Beschäftigte können sich hierzu direkt bei ihrem örtlichen Betriebsrat melden!


© 2025 Mirko Fuchs
Foto: Pixabay.com


Hinweis: Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Er dient ausschließlich der allgemeinen Information über die gesetzlichen Grundlagen. Für eine rechtliche Bewertung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder an Ihre Gewerkschaft.