Wie Betriebsräte mit Mehrarbeit und unternehmerischem Druck umgehen sollten
In wirtschaftlich angespannten Zeiten oder bei plötzlich steigender Nachfrage geraten Unternehmen oft unter Druck, mehr zu leisten, als im Normalbetrieb vorgesehen ist. Die naheliegende Lösung: Mehrarbeit. Doch so einfach ist es nicht – denn für Mehrarbeit gelten gesetzliche und tarifliche Grenzen. Besonders gefragt ist hier der Betriebsrat: Er muss einerseits die Interessen der Beschäftigten schützen, andererseits aber auch die betriebliche Realität im Blick behalten. Ein Balanceakt mit weitreichenden Konsequenzen.

Mitbestimmung bei Mehrarbeit – keine Formsache
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei vorübergehender Mehrarbeit. Arbeitgeber dürfen also nicht einseitig Überstunden anordnen. Der Betriebsrat ist keine Durchwink-Instanz, sondern hat die Aufgabe, kritisch zu prüfen:
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Ist die Mehrarbeit notwendig und verhältnismäßig?
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Gibt es Alternativen wie Neueinstellungen, Schichtverlagerungen oder Umstrukturierungen?
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Sind die Belastungsgrenzen der Beschäftigten bereits erreicht oder überschritten?
Dabei gilt: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (ArbSchG, ArbZG) endet nicht an der Werkbank – sie muss auch den Betriebsrat leiten.
Interessen abwägen – Verantwortung gegenüber beiden Seiten
Betriebsräte befinden sich in einer Zwickmühle: Verweigern sie Mehrarbeit konsequent, drohen wirtschaftliche Schäden wie Lieferverzug oder Kundenverluste. Stimmen sie zu leichtfertig zu, gefährden sie die Gesundheit und das Vertrauen der Belegschaft. Die Lösung liegt nicht in einem starren „Ja“ oder „Nein“, sondern in einem strukturierten Entscheidungsprozess:
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Transparenz vom Arbeitgeber einfordern: Welche Kundenprojekte sind gefährdet? Wie lange soll die Mehrarbeit dauern? Gibt es eine klare Planung?
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Objektive Prüfung der Arbeitsbelastung: Ist die geforderte Mehrarbeit zumutbar? Was sagen die Krankenstände und Rückmeldungen der Beschäftigten?
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Verhandlungen auf Augenhöhe führen: Wenn Mehrarbeit unvermeidlich ist, muss über Ausgleichsmaßnahmen gesprochen werden: Zuschläge, Freizeit, temporäre Personalaufstockung etc.
Vorausdenken: Betriebsvereinbarungen und Belastungsgrenzen
Statt immer wieder reaktiv auf akute Situationen zu reagieren, sollten Betriebsräte mit dem Arbeitgeber grundsätzliche Regelungen zur Mehrarbeit treffen. Eine Betriebsvereinbarung kann klare Kriterien und Verfahren enthalten, z.B.:
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Höchstgrenzen für wöchentliche Arbeitszeit inkl. Mehrarbeit
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Transparente Genehmigungsverfahren
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Verpflichtung zur Dokumentation und Evaluation von Mehrarbeitsphasen
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Regelungen zum Gesundheitsschutz (z. B. Ruhezeiten, Erholungsphasen)
So wird aus kurzfristigem Krisenmanagement eine nachhaltige Personalpolitik.
Kommunikation mit der Belegschaft – Vertrauen sichern
Besonders wichtig ist der offene Dialog mit den Beschäftigten. Wenn Mehrarbeit ansteht, muss der Betriebsrat erklären:
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Warum sie notwendig ist
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Welche Bedingungen gelten
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Welche Gegenleistungen oder Ausgleichsmaßnahmen es gibt
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Wie lange diese Situation dauern soll
Nur wenn die Beschäftigten sehen, dass ihre Interessen ernst genommen werden, entsteht die nötige Akzeptanz – auch in schwierigen Phasen.
Verantwortung heißt nicht Gefälligkeit
Betriebsräte sind nicht dafür da, dem Arbeitgeber das Geschäft zu erleichtern – aber auch nicht, um betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten zu ignorieren. Ihre Rolle ist die der kontrollierenden, ausgleichenden Instanz: den Schutz der Beschäftigten wahren, ohne betriebliche Realität zu verleugnen. Wer sachlich, transparent und mit Rückgrat agiert, kann in dieser Spannungslage tragfähige Lösungen finden. Jeder Fall von Mehrarbeit sollte dokumentiert, ausgewertet und ggf. in die Weiterentwicklung der Arbeitszeit- und Personalplanung eingebracht werden. Auch das ist Mitbestimmung mit Weitblick.
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