Allgemeine Fragen
1. Was ist ein Betriebsrat?
Ein Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Er setzt sich für ihre sozialen, personellen und wirtschaftlichen Belange ein.

2. In welchen Betrieben kann ein Betriebsrat gegründet werden?
In Betrieben mit mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sein müssen (§ 1 BetrVG).
3. Welche Rechtsgrundlage regelt die Arbeit des Betriebsrats?
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die zentrale gesetzliche Grundlage.
Wahl des Betriebsrats
4. Wer darf den Betriebsrat wählen?
Alle Arbeitnehmer ab dem 16. Lebensjahr, die dem Betrieb angehören (§ 7 BetrVG).
5. Wer kann in den Betriebsrat gewählt werden?
Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate dem Betrieb angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 8 BetrVG).
6. Wie oft finden Betriebsratswahlen statt?
Alle vier Jahre, jeweils im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai (§ 13 BetrVG).
Rechte und Pflichten des Betriebsrats
7. Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat?
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte, z. B. bei Arbeitszeitregelungen, Kündigungen, Einstellungen, Versetzungen (§§ 87 ff. BetrVG).
8. Darf der Betriebsrat in wirtschaftliche Entscheidungen eingreifen?
Er hat Informations- und Beratungsrechte, aber keine wirtschaftliche Mitbestimmung (außer im Aufsichtsrat bei der Mitbestimmung nach MitbestG oder DrittelbG).
9. Hat der Betriebsrat Schweigepflicht?
Ja. Betriebsratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet (§ 79 BetrVG).
10. Zusammensetzung des Betriebsrats nach § 9 BetrVG
Die Anzahl der Mitglieder im Betriebsrat hängt von der Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer im Betrieb ab. Dabei gilt eine Staffelregelung, die mit steigender Mitarbeiterzahl mehr Betriebsratsmitglieder vorsieht.
Tabelle: Anzahl der Betriebsratsmitglieder nach Betriebsgröße
| Regelmäßig beschäftigte Arbeitnehmer | Anzahl der Betriebsratsmitglieder |
|---|---|
| 5 – 20 | 1 |
| 21 – 50 | 3 |
| 51 – 100 | 5 |
| 101 – 200 | 7 |
| 201 – 400 | 9 |
| 401 – 700 | 11 |
| 701 – 1.000 | 13 |
11. Muss der Arbeitgeber den Betriebsrat unterstützen?
Ja. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat Büro, Sachmittel, Literatur und Zeit zur Verfügung stellen (§ 40 BetrVG).
12. Wie oft tagt der Betriebsrat?
Er kann in der Regel einmal pro Woche tagen. Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach dem Bedarf (§ 30 BetrVG).
Besonderer Kündigungsschutz
13. Genießen Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutz?
Ja. Sie können während ihrer Amtszeit nur außerordentlich mit Zustimmung des Betriebsrats gekündigt werden (§ 15 KSchG).
14. Gilt der Schutz auch nach Ende der Amtszeit?
Ja, es besteht ein Nachwirkungsschutz von einem Jahr (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG).
Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Gewerkschaft
15. Muss der Betriebsrat mit der Gewerkschaft zusammenarbeiten?
Er kann mit Gewerkschaften zusammenarbeiten, ist aber unabhängig (§ 2 Abs. 1 BetrVG).
16. Kann ein Gewerkschaftsmitglied gleichzeitig Betriebsratsvorsitzender sein?
Ja, das ist möglich. Die Unabhängigkeit des Betriebsrats muss jedoch gewahrt bleiben (§ 2 Abs. 1 BetrVG).
17. Was ist die Einigungsstelle?
Ein Gremium zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 76 BetrVG). Es entscheidet verbindlich bei bestimmten Mitbestimmungsfragen.
Besonderheiten und Schutz
18. Darf der Arbeitgeber den Betriebsrat bei der Ausübung seiner Tätigkeit behindern?
Nein. Behinderung der Betriebsratsarbeit ist strafbar (§ 119 BetrVG).
19. Können Ersatzmitglieder an Betriebsratssitzungen teilnehmen?
Nur wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist (§ 25 BetrVG).
20. Ist die Betriebsratsarbeit vergütet?
Nein, sie ist ehrenamtlich (§ 37 Abs. 1 BetrVG). Es besteht Anspruch auf Freistellung bei vollem Lohn.
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